Hallo zusammen,
In den Lösungen wird "Orderlagerschein" als korrekte Antwort angegeben.
In der Fragestellung wird jedoch auf "formlos" und "bei dessen Vorlage" hingewiesen.
Bei einem Orderschein wird doch in der Regel durch einen Vermerk der Besitz geregelt (Orderklausel "to order") und haben demnach eine formale Anforderung.
Bei einem Inhaberlagerschein hingegen kann die Ware an jede Person herausgegeben werden, die den Inhaberlagerschein besitzt.
Somit wirkt für mich die Antwortmöglichkeit "Inhaberlagerschein" korrekt.
Könnte dies kurz dargestellt werden, wieso diese Antwort falsch ist?
Vielen Dank
Frage 6
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Sep 4th 2020, 07:48 | |
denisschramm![]() Gesamt Beiträge: 3 |
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Sep 7th 2020, 09:32 | |
badlauGesamt Beiträge: 20 |
Hallo, wir prüfen Eure Anfragen und posten am Mittwoch eine Info ins Forum.
Viele Grüße Laura von LOGISTIK MASTERS |
Sep 9th 2020, 12:30 | |
badlauGesamt Beiträge: 20 |
Hallo, wir haben die Antwort nochmals von einem Fachjuristen prüfen lassen. Demnach können in der Tat beide Antworten („Inhaberlagerschein“ und „Orderlagerschein“) richtig sein.
Daher nehmen wir die Frage aus der Wertung. Alle Antworten werden als richtig gewertet. |
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